Anwältin für Jugendstrafrecht in Düsseldorf – Fachkompetenz für Junge Mandant*innen

Rechtsanwältin Jugendstrafrecht – Wissen, Erfahrung und jugendgerechter Beistand

Das Jugendstrafrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet und erfordert eine Anwältin mit Detailwissen und Feingefühl für die besondere Situation jugendlicher Mandant*innen. 

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Verfahren im Jugendstrafrecht – Was Jugendliche und Eltern wissen sollten

Im Jugendstrafverfahren gelten größtenteils Sonderregelungen. Ähnlich zum Strafverfahren im Erwachsenenstrafrecht ist Folgendes: Bei einem Verdacht auf eine begangene Straftat leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein, bei dem das Jugendstrafrecht Anwendung findet, wenn der Betroffene zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahre alt ist. Bei Heranwachsenden über 17 bis einschließlich 21 Jahren entscheidet die persönliche Entwicklung über die Anwendung des Jugendstrafrechts. Als erfahrene Anwältin für Jugendstrafrecht weiß ich, dass die Anwendung von Jugendstrafrecht vorteilhaft ist, sodass hier Hauptaufgabe ist, herauszuarbeiten, warum bei einem Angeklagten, der zur Tatzeit zwischen 18 und 21 Jahre alt war, Jugendstrafrecht Anwendung finden soll. Mein Ziel ist somit auch, eine Verurteilung zu vermeiden.

Die Rolle der Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe, eine dem Jugendamt zugeordnete Institution, steht den Jugendlichen im Verfahren zur Seite. Obwohl Sie von ihr zu einem Gespräch eingeladen werden könnten, besteht auch hier keine Aussagepflicht. Ihre Hauptaufgabe ist es, während des gesamten Strafverfahrens Unterstützung zu bieten.

Nach den Ermittlungen – Einstellung oder Anklage?

Während des Verfahrens haben Beschuldigte das Recht, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern, allerdings besteht keine Pflicht zur Aussage. Nach Abschluss der Ermittlungen gibt es zwei Szenarien: Entweder das Verfahren wird eingestellt, oder es erfolgt eine Anklage zum Jugendgericht. Für den Fall einer Anklage stehe ich Ihnen in allen Bereichen zur Verfügung und berate Sie individuell.

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Der Hauptverhandlungstermin – Präsenz ist Pflicht

Ist die Anklage zugelassen, findet eine Hauptverhandlung statt, bei der die Anwesenheit des oder der Angeklagten unausweichlich ist. Fehlende Personen können polizeilich vorgeführt. Für Straftäter unter 18 wird die Öffentlichkeit von der Verhandlung meist ausgeschlossen und sie wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt. Zu Beginn werden die Personalien geklärt und der Angeklagte über sein Recht zur Aussageverweigerung aufgeklärt. Anschließend folgt die Beweisaufnahme, die den Kern der Verhandlung darstellt. Die Jugendgerichtshilfe wird angehört und zuletzt ein Auszug aus dem Erziehungsregister hinzugezogen, bevor dem Angeklagten das letzte Wort erteilt wird.

Jugendspezifische Urteilsfindung

Am Schluss verkündet das Gericht seine Entscheidung und begründet sie entsprechend. Hier zeigt sich ein entscheidender Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht: Wird einem Jugendlichen eine Straftat nachgewiesen, kann das Urteil von einer Verwarnung über Weisungen hin zu weiteren jugendspezifischen Maßnahmen reichen, stets mit Blick auf die persönliche Entwicklung des Jugendlichen. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsaspekt im Vordergrund und nicht die Bestrafung.  

Kontakt – Erfahrene Anwältin für Jugendstrafrecht Düsseldorf

Wenn Ihr Kind sich in einer jugendstrafrechtlich relevanten Lage befindet, zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen. Ich stehe als erfahrene Rechtsanwältin für Jugendstrafrecht in Düsseldorf bereit – vom ersten Verdacht bis hin zur möglichen Hauptverhandlung, immer unter Berücksichtigung der jugendspezifischen Aspekte. Wichtig ist mir, dass sich Jugendliche und Heranwachsende in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit mir wohlfühlen. Ich kläre Dich als Jugendlichen und Heranwachsenden über Deine Rechte auf, stehe Dir zur Seite und wir überlegen gemeinsam, was das Beste für Dich ist. Ich unterstütze Dich dabei, die für Dich beste Entscheidung zutreffen. Wichtig sind mir hierbei gegenseitige Wertschätzung und ein ehrlicher Umgang miteinander.


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Pflichtverteidigung

Eine Verteidigung ist zum Beispiel dann notwendig, wenn der Beschuldigte erstinstanzlich vor dem Landgericht angeklagt werden soll, ihm ein Verbrechen zur Last gelegt wird, also eine Straftaten die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist, er sich in Untersuchungshaft befindet oder ersichtlich ist, dass er sich nicht selbst verteidigen kann, beispielsweise bei psychisch schwerer Erkrankung, weil er unter Betreuung steht (oder bei fortgeschrittener Schwangerschaft).

Wichtig zu wissen ist, dass der Beschuldigte das Recht hat, innerhalb einer zu bestimmenden Frist eine Verteidigerin seines Vertrauens zu benennen. Geschieht dies nicht, so wählt das Gericht eine/n Rechtsanwält*in aus.

Daneben ist in Strafbefehlsverfahren eine Pflichtverteidigerin zu bestellen, wenn das Gericht eine Freiheitsstrafe verhängen will. Eine Beiordnung erfolgt auch dann, wenn der Beschuldigte dem Gericht zur Entscheidung über Haft vorzuführen ist.

Vorsicht: mit der Bestellung eines Pflichtverteidigers geht nicht einher, dass der Staat die Kosten dessen übernimmt. Nur bei einem Freispruch trägt der Angeklagte nicht die Kosten der Verteidigerin.

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