Pflichtverteidigung
Eine Verteidigung ist zum Beispiel dann notwendig, wenn der Beschuldigte erstinstanzlich vor dem Landgericht angeklagt werden soll, ihm ein Verbrechen zur Last gelegt wird, also eine Straftaten die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist, er sich in Untersuchungshaft befindet oder ersichtlich ist, dass er sich nicht selbst verteidigen kann, beispielsweise bei psychisch schwerer Erkrankung, weil er unter Betreuung steht (oder bei fortgeschrittener Schwangerschaft).
Wichtig zu wissen ist, dass der Beschuldigte das Recht hat, innerhalb einer zu bestimmenden Frist eine Verteidigerin seines Vertrauens zu benennen. Geschieht dies nicht, so wählt das Gericht eine/n Rechtsanwält*in aus.
Daneben ist in Strafbefehlsverfahren eine Pflichtverteidigerin zu bestellen, wenn das Gericht eine Freiheitsstrafe verhängen will. Eine Beiordnung erfolgt auch dann, wenn der Beschuldigte dem Gericht zur Entscheidung über Haft vorzuführen ist.
Vorsicht: mit der Bestellung eines Pflichtverteidigers geht nicht einher, dass der Staat die Kosten dessen übernimmt. Nur bei einem Freispruch trägt der Angeklagte nicht die Kosten der Verteidigerin.
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