Kindesunterhalt – Staatliche Unterstützung
Ob es umdie Bestimmung der Unterhaltshöhe, die Anpassung bei geänderten Lebensumständenoder um die Unterstützung bei Inanspruchnahme staatlicher Leistungen geht – das Thema Kindesunterhalt ist vielschichtig. Unterhaltsvorschusszahlungen und die Beistandschaft durch das Jugendamt tragen dazu bei, die Rechte und das Wohl des Kindes zu wahren, falls ein Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann oder will. Zugleich kann eine spezialisierte Rechtsanwältin eineunverzichtbare Unterstützung bieten, um die Interessen des Kindes und desbetreuenden Elternteils adäquat zu vertreten und die Durchsetzung von Ansprüchen zu gewährleisten.
Unterhaltsvorschusszahlungen
Wenn derunterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt oder nur unzureichend für denKindesunterhalt aufkommen kann, springt der Staat ein. Das Kind hat unterbestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Diese staatliche Leistung sichert das Minimum des Unterhalts und wird durch die Unterhaltsvorschusskasse gezahlt. Der Anspruch darauf besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, sofern das Kind in Deutschland lebt, mit einem Elternteil zusammenwohnt, der alleinerziehend ist und keinen oder zu wenig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält. Seit Juli 2017 wurden die Anspruchsvoraussetzungen ausgeweitet, was zu einer deutlichen Erleichterung für alleinerziehende Elternteile führte.
Beistandschaft durch das Jugendamt: Einehelfende Hand
Eltern oder sorgeberechtigte Personen können sich bei der Geltendmachung des Unterhalts auch rechtlich durch das Jugendamt unterstützen lassen. Eine sogenannte Beistandschaft ist eine staatliche Hilfe, bei der das Jugendamt als gesetzlicher Vertreter des Kindes auftritt, insbesondere, um Unterhaltsansprüche feststellen zu lassen, deren Zahlung zu verfolgen und gegebenenfalls notwendige gerichtliche Schritte einzuleiten. Die Inanspruchnahme einer Beistandschaft ist für den berechtigten Elternteil kostenfrei und kann eine große Erleichterung in einem ohnehin schon emotional aufreibenden und rechtlich komplexen Prozess sein.
Die Etablierung einer Beistandschaft kann ein sinnvoller Schritt sein, insbesondere wenn persönliche Differenzen zwischen den Elternteilen eine einvernehmliche Lösung erschweren oder der unterhaltspflichtige Elternteil nicht greifbar ist. Das Jugendamt setzt sich hierbei für die Belange des Kindes ein und sorgt dafür, dass dieses nicht auf der Strecke bleibt, wenn zwischenmenschliche Konflikte und rechtliche Verfahren den Alltag belasten.
Als Rechtsanwältin überprüfe ich die Höhe des durch die Beistandschaft errechneten Unterhalts. Insbesondere beim paritätischen Wechselmodell hat meine Erfahrung gezeigt, dass die meisten Berechnungen zum Kindesunterhalt oftmals falsch gewesen sind.
Kindesunterhalt bildet eine wesentliche Grundlage für das Wohl und die Entwicklung eines Kindes. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Streitigkeiten zu vermeiden, können Sie sich jederzeit an mich wenden. Ich berate und unterstütze Sie vollumfänglich und unterstütze Sie dabei, die rechtlichen Vorgaben zu verstehen, eine angemessene Lösung zu finden und bei Bedarf Ihre Ansprüche durchzusetzen.