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Das Strafverfahren - Ein Überblick

Rechtsgebiet:
Strafrecht
Autor:
Chrysanthi Fouloglidou
Veröffentlicht:
15.7.2024

Ein Strafverfahren dient der Feststellung, ob eine Straftat begangen wurde und welche Strafe dafür verhängt werden sollte.

Beteiligte im Hauptverfahren 

Beschuldigter wird die Person genannt, gegen die sich das Ermittlungsverfahren richtet.  Durch Erhebung der Anklage wird er zum Angeschuldigten. Wenn gegen ihn die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen wird, wird er Angeklagter genannt.

Die Polizei gehört mit der Staatsanwaltschaft zu den Strafverfolgungsbehörden. Zu ihren Aufgaben gehört die Erforschung des Sachverhalts zum Beispiel durch die Vernehmung von Zeugen.

Die Staatsanwaltschaft hat die Anklagebefugnis, sie wird daher auch „Herrin des Verfahren“ genannt.

Die Zuständigkeit des Gerichts richtet sich nach der Straferwartung im Falle eines Schuldspruches. Es besteht aus einem oder mehreren Richter*innen.

Die Verteidigerin ist die Rechtsanwältin des Angeklagten. Sie vertritt die Interessen ihres Mandanten und soll ihm zu einem fairen Verfahren verhelfen.

Zeugen sollen als Beweismittel zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen. Sie haben eine Erscheinungs- sowie Wahrheitspflicht. Dem Zeugen kann ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehen. Dies kann sich aufgrund persönlicher Verbundenheit zum Angeklagten oder aus beruflichen Gründen ergeben. 

Ablauf des Verfahrens

Wenn die Polizei oder die Staatsanwaltschaft von einer möglichen Straftat erfährt, leitet sie ein Ermittlungsverfahren ein. Dies richtet sich gegen den Beschuldigten.

Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind und ein hinreichender Tatverdacht besteht, dass der Beschuldigte die Straftat begangen haben soll, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn.

Das Hauptverfahrens beginnt mit dem Eröffnungsbeschluss des zuständigen Gerichts. Das Gericht setzt dann einen oder mehrere Termine zur Hauptverhandlung an.

Hauptverhandlung

Zu Beginn der Hauptverhandlung werdenZeugen, sofern welche vorhanden sind, belehrt und müssen vorerst den Sitzungsaal verlassen. Es folgt die Erörterung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten, sowie des Bestehens des Eröffnungsbeschlusses. Die Anklage wird von der Staatsanwaltschaft verlesen. Nach der Belehrung des Angeklagten, steht es diesem frei, sich zu der Sache zu äußern.

Sodann erfolgt die Beweisaufnahme. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Hauptverhandlung. Hier werden Zeugen vernommen, Sachverständigengutachten erörtert und Beweismittel wie Urkunden und Gegenstände geprüft. Die Beweiswürdigung obliegt dem Gericht. Es hat die Aufgabe, die Beweise nach ihrer Glaubwürdigkeit und Beweiskraft zu bewerten.

Zum Schluss halten die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung ihre Plädoyers. In den Plädoyers beantragen sie eine bestimmte Entscheidung des Gerichts. Der Angeklagte hat das letzte Wort.

Nachdem sich das Gericht zur Beratung zurückgezogen hat, fällt sie das Urteil. Es wird am Ende der Hauptverhandlung mündlich verkündet und begründet. Wenn der Angeklagte für schuldig befunden wird, wird eine Strafe verhängt, ansonsten wird er freigesprochen. Bei den Strafen kann es sich um eine Geld- oder Freiheitsstrafe handeln. Die Freiheitsstrafe kann Bewährung ausgesetzt werden. Auch können Maßregelungen der Besserung und Sicherung angeordnet werden. Darunter fällt zum Beispiel die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Rechtsmittel

Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden. Dazu gehören die Berufung und die Revision. Die Berufung führt zu einer neuen Verhandlung vor einer höheren Instanz, während die Revision die rechtliche Überprüfung des Urteils durch ein höheres Gericht beinhaltet.