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Der Kindesunterhalt: mehr als nur eine Zahl

Rechtsgebiet:
Familenrecht
Autor:
Chrysanthi Fouloglidou
Veröffentlicht:
21.2.2024

Elterntragen eine große Verantwortung für das Wohl ihrer Kinder – nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht. Der Kindesunterhalt ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Unterhaltsrechts und dient dazu, das finanzielle Wohl des Kindes nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern zu sichern. Aber was bedeutet Kindesunterhalt konkret?

Was ist Kindesunterhalt?

Der Kindesunterhalt ist die rechtliche Verpflichtung eines Elternteils, nach einer Trennung oder Scheidung finanziell für das eigene minderjährige, aber auch unter bestimmten Voraussetzungen volljährige Kind zu sorgen. Der Unterhalt umfasst Elemente wie Nahrung, Kleidung, Wohnraum, Bildung und medizinische Versorgung. Laut § 1601 BGB erstreckt sich diese Verpflichtung auf alle direkten Verwandten, eine Rangfolge ist dabei § 1609 BGB zu entnehmen.

Die Düsseldorfer Tabelle bietet eine Richtschnur für den zu zahlenden Unterhalt, wobei sie das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes berücksichtigt. Sie legt Unterhaltsbeträge in Abhängigkeit vom Netto einkommendes unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter der Kinder fest. Hierbei werden verschiedene Einkommensstufen und Altersgruppen berücksichtigt. Hinzukommen Kindergeldzahlungen, die im einfachsten Fall zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet werden, sofern der Unterhaltspflichtige bar zahlt. Zudem spielt der Betreuungsanteil eine Rolle: Lebt das Kind zum Beispiel im Wechselmodell und somit bei beiden Elternteilen, kann sich die Unterhaltssumme dementsprechend reduzieren. Entscheidend kommt es hierbei darauf an, ob das Kind im sogenannten paritätischen Wechselmodell lebt.

Die konkrete Berechnung des Unterhalts kann sehr komplex werden, denn es können weitere Abzüge beim Unterhaltspflichtigen und individuelle Bedürfnisse des Kindes, auch Mehrbedarf und Sonderbedarf berücksichtigt werden. Ich kann Sie als Familienanwältin umfassend beraten und eine exakte Berechnung vornehmen, die alle relevanten Aspekte berücksichtigt – von Sonder- und Mehrbedarf über Schul- oder Ausbildungskosten hin zu unvorhergesehenen Ausgaben.  

Die Rolle einer Rechtsanwältin beim Kindesunterhalt

Das Thema Kindesunterhalt ist komplex. Es geht um mehr als nur Tabellen und Gesetze –häufig sind damit Emotionen und unterschiedliche Interessen verbunden. Hier ist die Expertise einer Rechtsanwältin besonders wertvoll. Als erfahrener Verfahrensbeistandunterstütze ich Sie auch in Bezug zu Ihrem Kind, Sie profitieren also!

Rechtliche Beratung und Vertretung

Eine spezialisierte Rechtsanwältin kann die Unterhaltspflichtigen sowie Unterhaltsberechtigten rechtlich beraten und dabei helfen, eine faire und angemessene Unterhaltsvereinbarung zu treffen oder, wenn nötig, die Interessen vor Gericht vertreten.

Prüfung der Leistungsfähigkeit

Eine Rechtsanwältin wird Ihre Situation im Hinblick auf § 1603 BGB bewerten, um sicherzustellen, dass Ihre Leistungsfähigkeit nicht überschritten wird. Dies schützt Sie vor finanziellen Überlastungen.

Anpassung bei Lebensveränderungen

Das Leben ist dynamisch – und so auch die Umstände, die den Kindesunterhalt beeinflussen. Ändert sich Ihre finanzielle Lage, z. B. durch Jobverlust oder Gehaltserhöhung, kann eine Rechtsanwältin Sie beim Anpassungsprozess unterstützen.

Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

Manchmal kann die Zahlung des Unterhalts problematisch werden. Hier ist es hilfreich, eine Rechtsanwältin an Ihrer Seite zu haben, der die Durchsetzung des Anspruchs übernimmt.

Sie kann also nicht nur bei der Ermittlung einer angemessenen Unterhaltshöhe, sondern auch bei der rechtlichen Absicherung gegenüber zukünftigen Änderungen und bei Durchsetzungsproblematiken eine unverzichtbare Stütze sein.

Kindesunterhalt– Staatliche Unterstützung

Ob es um die Bestimmung der Unterhaltshöhe, die Anpassung bei geänderten Lebensumständen oder um die Unterstützung bei Inanspruchnahme staatlicher Leistungen geht – das Thema Kindesunterhalt ist vielschichtig. Unterhaltsvorschusszahlungen und die Beistandschaft durch das Jugendamt tragen dazu bei, die Rechte und das Wohl des Kindes zu wahren, falls ein Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann oder will. Zugleich kann eine spezialisierte Rechtsanwältin eine unverzichtbare Unterstützung bieten, um die Interessen des Kindes und des betreuenden Elternteils adäquat zu vertreten und die Durchsetzung von Ansprüchen zu gewährleisten.

Unterhaltsvorschusszahlungen

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt oder nur unzureichend für den Kindesunterhalt aufkommen kann, springt der Staat ein. Das Kind hat unterbestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Diese staatliche Leistung sichert das Minimum des Unterhalts und wird durch die Unterhaltsvorschusskasse gezahlt. Der Anspruch darauf besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, sofern das Kind in Deutschland lebt, mit einem Elternteil zusammenwohnt, der alleinerziehend ist und keinen oder zu wenig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält. Seit Juli 2017wurden die Anspruchsvoraussetzungen ausgeweitet, was zu einer deutlichen Erleichterung für alleinerziehende Elternteile führte.

Beistandschaft durch das Jugendamt: Eine helfende Hand

Eltern oder sorgeberechtigte Personen können sich bei der Geltendmachung des Unterhalts auch rechtlich durch das Jugendamt unterstützen lassen. Eine sogenannte Beistandschaft ist eine staatliche Hilfe, bei der das Jugendamt als gesetzlicher Vertreter des Kindes auftritt, insbesondere, um Unterhaltsansprüche feststellen zu lassen, deren Zahlung zu verfolgen und gegebenenfalls notwendige gerichtliche Schritte einzuleiten. Die Inanspruchnahme einer Beistandschaft ist für den berechtigten Elternteil kostenfrei und kann eine große Erleichterung in einem ohnehin schon emotional aufreibenden und rechtlich komplexen Prozess sein.

Die Etablierung einer Beistandschaft kann ein sinnvoller Schritt sein, speziell, wenn persönliche Differenzen zwischen den Elternteilen eine einvernehmliche Lösung erschweren oder der unterhaltspflichtige Elternteil nicht greifbar ist. Das Jugendamt setzt sich hierbei für die Belange des Kindes ein und sorgt dafür, dass dieses nicht auf der Strecke bleibt, wenn zwischenmenschliche Konflikte und rechtliche Verfahren den Alltag belasten.

Als Rechtsanwältin überprüfe ich die Höhe des durch die Beistandschaft errechneten Unterhalts. Vornehmlich beim paritätischen Wechselmodell hat meine Erfahrung gezeigt, dass die meisten Berechnungen zum Kindesunterhalt oftmals falsch gewesen sind.

Kindesunterhalt bildet eine wesentliche Grundlage für das Wohl und die Entwicklung eines Kindes. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Streitigkeiten zu vermeiden, können Sie sich jederzeit an mich wenden. Ich berate und unterstütze Sie vollumfänglich und unterstütze Sie dabei, die rechtlichen Vorgaben zu verstehen, eine angemessene Lösung zu finden und bei Bedarf Ihre Ansprüche durchzusetzen.